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Silvestertreffen 2021/22

Regeln der Veranstaltung

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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ anerkannt; etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“ werden mit einer Unterschrift vom Teilnehmer (hier der Vertragspartner), am Tag der Ankunft an der Veranstaltung, separat bestätigt. Sollten die allgemeinen Teilnahmebedingungen und/oder die besonderen Teilnahmebedingungen nicht vom Teilnehmer akzeptiert werden, ist eine Teilnahme am Treffen ausgeschlossen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des TFCs nach Ziff. 3 dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen.

  1. Anmeldung

    Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Furry Connection (Im Folgenden: TFC) erfolgt durch ausfüllen und abschicken des Anmeldeformulars. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs vom TFC berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Das TFC bestätigt die Anmeldung spätestens nach Anmeldeschluss, sofern eine Bestätigung nicht bereits ausgeschlossen wurde. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dieser Umstand im Anmeldesystem ersichtlich gemacht.

  2. Zahlungsbedingungen

    Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Anmeldebestätigung fällig. Wird in der Zahlungsaufforderung ein Termin genannt, so gilt dieser. Für Veranstaltungen im Dezember und Januar, ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung wird in der Zahlungsaufforderung festgelegt. Die Anzahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung erfolgen. Bei verspäteter Zahlung der Anzahlung oder Gesamtbetrags, kann das TFC den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Kosten für Güter- oder Personentransporte sind in den Veranstaltungsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird.

  3. Rücktritt und Kündigung

    Bei Veranstaltungen kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben Werktagen nach Anmeldeschluss der Veranstaltung schriftlich dem TFC mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim TFC. Bereits gezahlte Entgelte werden abzüglich der zu leistenden Anzahlung in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Sofern durch das TFC angekündigt, kann das TFC den Teilnehmer trotz Fristüberschreitung zu einem festgelegten Teil von seiner Pflicht zur Leistung des Entgelts entlasten. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Events bzw. Unternehmungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Absage von Veranstaltungen

    Das TFC hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen oder Verordnungen für Veranstaltungen sowie bei begründeten Bedenken der gesundheitlichen Sicherheit der Teilnehmer, die Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden abzüglich der Anzahlung in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte.

  5. Änderung des Ablaufplans und Ausfall einzelner Events

    Die Verschiebungen von gemeinsamen Tätigkeiten im Ablaufplan, noch der Ausfall oder die Änderung von einzelnen geplanten Events, berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.

  6. Ausschluss von der Teilnahme

    Das TFC ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug, Störung/Schädigung der Veranstaltung oder anderer Teilnehmer/Partner des TFCs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des TFCs nach Ziff. 3 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

  7. Haftung

    Die Haftung des TFCs, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder der von ihnen beauftragten Personen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten des TFCs oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

  8. Persönliche Daten

    Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen Daten vom TFC gespeichert und an die Eigentümer der Veranstaltungsräume weitergegeben werden können. Die Daten werden nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet.

Besondere Teilnahmebedingungen des Silvestertreffens 2021/22

Dies sind die besonderen Teilnahmebedingungen des Silvestertreffens der Furry-Connection vom 27.12.2021 bis zum 02.01.2022. Alle Teilnehmer der Veranstaltung werden dazu angehalten das Dokument sorgfältig durchzulesen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die in diesem Dokument aufgelisteten Regeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist.

Allgemein

  • Der Teilnehmer des Silvestertreffens 2021/22 hat zum Beginn der Veranstaltung die gesetzliche Volljährigkeit in Deutschland zu erreichen. Eine Teilnahme unter 18 Jahren ist, selbst mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, ausgeschlossen.
  • Der respektvolle Umgang mit anderen Teilnehmern der Veranstaltung wird vom Teilnehmer beherzigt.
  • Der Teilnehmer ist sich über die möglichen Risiken einzelner angebotener Aktivitäten, Speisen oder Programmpunkte der Veranstaltung bewusst. Es obliegt seinem eigenen Ermessen, sich über diese Risiken zu informieren und diese in Kauf zu nehmen.

Haftung

  • Der Teilnehmer ist für sich, seine eigenen Taten, Aktivitäten sowie für sein Eigentum verantwortlich.
  • Der Veranstalter garantiert nicht für mitgebrachte Objekte und ist nicht für deren sichere Verwahrung zuständig.
  • Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung eines persönlichen Besitzgegenstandes, verzichtet der Teilnehmer auf eine Entschädigung durch den Veranstalter, sofern dieser nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder eines seiner Verrichtungsgehilfen zurückzuführen ist.
  • Der Teilnehmer befreit den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter sowie dessen Verrichtungsgehilfen von sämtlichen Haftungsansprüchen, die durch unmittelbare oder mittelbare Schäden, erlittenen Verletzungen oder dem Todesfall entstehen könnten. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Verrichtungsgehilfen zurückzuführen sind.
  • Der Teilnehmer befreit den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter sowie dessen Verrichtungsgehilfen von jeglicher Haftung gegenüber Dritten, soweit diese Dritten Schäden in Folge der Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleiden.

Hausordnung der Veranstaltungsorte

  • Die Hausregeln des Veranstaltungsortes, sind vom Teilnehmer selbständig einzuholen und über den Zeitraum des Treffens zu beachten.
  • Sachgegenstände des Gruppenhauses, des Veranstalters und anderer Teilnehmer bzw. Partner sollten vom Teilnehmer stets mit Sorgfalt behandelt werden.

Veröffentlichungen

  • Fotografien und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung vom Veranstalter sowie dessen Verrichtungsgehilfen getätigt werden, dürfen vom Veranstalter veröffentlicht und an dritte weitergegeben werden.
  • Der Teilnehmer hat das Recht Fotografien und Videoaufnahmen von der Veranstaltung zu veröffentlichen, sofern die jeweilige Privatsphäre der Teilnehmer, des Veranstalters sowie dessen Verrichtungsgehilfen nicht verletzt werden. Bild und Tonaufnahmen jeglicher Art sind insbesondere in und um die ausgewiesenen Schlafräume nicht gestattet.

Verschiebung und Ausfall von Programmpunkten/-orten

  • Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit nach eigenem Ermessen Programmpunkte der Veranstaltung zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der einzelnen Aktivitäten anzupassen. Im Falle eines Ausfalls oder bei Absage der Veranstaltung oder einzelner Aktivität hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige den Teilnehmern durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden.

Ausschluss von der Teilnahme

  • Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Missachten der Anordnungen des Veranstalters oder von ihm beauftragten Dritten, bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, der Hausordnung der Veranstaltungsorte, der Beförderungsbedingungen der im Rahmen der Veranstaltung genutzter Transportmittel, bei Diebstahl, Beschädigungen, der Ausübung von Gewalt, dem Konsum von Drogen jeglicher Art von der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, Aufwendungsersatz oder sonstige den Teilnehmern durch den Ausschluss entstandenen Kosten (z.B.: An- und Abreise) bzw. Schäden.

Hygienekonzept während der Corona(SARS-COV-2)-Pandemie

Zur sicheren Durchführung der Veranstaltung hat der Veranstalter ein Hygienekonzept aufgestellt, welches auf einer vollständigen Impfung, Schnelltests sowie Mithilfe der Teilnehmer basiert. Im Folgenden sind alle Punkte aufgezählt, die für die Veranstaltung beachtet werden müssen.

Basishygiene
  • Während der Veranstaltung hat der Teilnehmer auf die Basishygiene in Form der „HHH“ Regel achtzugeben. Diese beinhaltet regelmäßiges Händewaschen bzw. Desinfektion, Husten- und Niesetikette sowie das Vermeiden von Händeschütteln. Dies ist speziell beim Betreten und Verlassen der Küche sowie Benutzung des Buffet zu beachten.
Impfung
  • Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit einem Nachweis der vollständigen Impfung gegen SARS-CoV-2 (Corona) möglich. Das vollendete Impfschema muss beim Beginn der Veranstaltung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Nachweis muss beim Betreten des Geländes der Veranstaltung in Form eines offiziellen bzw. beglaubigten Impfausweises oder digitalen Impfzertifikats dem Veranstalter vorgelegt werden. Sollte die letzte Impfung weniger als 14 Tage zurückliegen oder der Teilnehmer keine ausreichende Impfung vorweisen können, wird der Teilnehmer von der Teilnahme der Veranstaltung ausgeschlossen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des TFCs nach Ziff. 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Schnelltests
  • Im Falle der weiteren Ausbreitung neuer Corona Varianten bzw. steigender Inzidenz Zahlen, behält der Veranstalter sich vor, den Teilnehmer beim Betreten des Geländes einem Corona Schnelltest zu unterziehen.
  • Sollte bei der Anreise oder auch während der Veranstaltungstage Corona typische Symptome bei dem Teilnehmer festgestellt werden, kann ein Schnelltests auch während der Veranstaltung vom Veranstalter, seiner gesetzlichen Vertreter oder eines seiner Verrichtungsgehilfen vom Teilnehmer verlangt werden.
  • Sollte der Teilnehmer sich weigern den Schnelltest durch den Veranstalter und seiner Verrichtungsgehilfen oder ärztlichen Personals durchführen zu lassen, wird der Teilnehmer von der Teilnahme der Veranstaltung ausgeschlossen. Bei einem Ausschluss richtet sich der finanzielle Anspruch des TFCs nach Ziff. 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
  • Im Falle eines positiven Resultates des Tests, kann der Teilnehmer ebenfalls von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern die Sicherheit der übrigen Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann. Auch hier richtet sich der finanzielle Anspruch des TFCs nach Ziff. 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Nachverfolgung
  • Um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können und Teilnehmer schnellstmöglich zu informieren, muss der Teilnehmer Vorort eine geeignete Kontaktadresse in Form einer Telefonnummer oder E-Mail beim Veranstalter hinterlegen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die bereitgestellte Kontaktadresse nur im Falle der Nachverfolgung und Informierung zu möglichen Risiken zu verwenden.

Veranstaltungen

Benutzerkonto

Verein

The Furry Connection e.V.
z. Hd. Jens Metzger
Rosenweg 6
96482 Ahorn
info@furry-connection.eu
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