Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ anerkannt; etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“ werden mit einer Unterschrift vom Teilnehmer (hier der Vertragspartner), am Tag der Ankunft an der Veranstaltung, separat bestätigt. Sollten die allgemeinen Teilnahmebedingungen und/oder die besonderen Teilnahmebedingungen nicht vom Teilnehmer akzeptiert werden, ist eine Teilnahme am Treffen ausgeschlossen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des TFCs nach Ziff. 3 dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Furry Connection (Im Folgenden: TFC) erfolgt durch ausfüllen und abschicken des Anmeldeformulars. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs vom TFC berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Das TFC bestätigt die Anmeldung spätestens nach Anmeldeschluss, sofern eine Bestätigung nicht bereits ausgeschlossen wurde. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dieser Umstand im Anmeldesystem ersichtlich gemacht.
Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Anmeldebestätigung fällig. Wird in der Zahlungsaufforderung ein Termin genannt, so gilt dieser. Für Veranstaltungen im Dezember und Januar, ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung wird in der Zahlungsaufforderung festgelegt. Die Anzahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung erfolgen. Bei verspäteter Zahlung der Anzahlung oder Gesamtbetrags, kann das TFC den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Kosten für Güter- oder Personentransporte sind in den Veranstaltungsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird.
Bei Veranstaltungen kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben Werktagen nach Anmeldeschluss der Veranstaltung schriftlich dem TFC mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim TFC. Bereits gezahlte Entgelte werden abzüglich der zu leistenden Anzahlung in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Sofern durch das TFC angekündigt, kann das TFC den Teilnehmer trotz Fristüberschreitung zu einem festgelegten Teil von seiner Pflicht zur Leistung des Entgelts entlasten. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Events bzw. Unternehmungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Das TFC hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen oder Verordnungen für Veranstaltungen sowie bei begründeten Bedenken der gesundheitlichen Sicherheit der Teilnehmer, die Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden abzüglich der Anzahlung in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte.
Die Verschiebungen von gemeinsamen Tätigkeiten im Ablaufplan, noch der Ausfall oder die Änderung von einzelnen geplanten Events, berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.
Das TFC ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug, Störung/Schädigung der Veranstaltung oder anderer Teilnehmer/Partner des TFCs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des TFCs nach Ziff. 3 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Die Haftung des TFCs, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder der von ihnen beauftragten Personen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten des TFCs oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen Daten vom TFC gespeichert und an die Eigentümer der Veranstaltungsräume weitergegeben werden können. Die Daten werden nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet.
Dies sind die besonderen Teilnahmebedingungen des Silvestertreffens der Furry-Connection vom 27.12.2021 bis zum 02.01.2022. Alle Teilnehmer der Veranstaltung werden dazu angehalten das Dokument sorgfältig durchzulesen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die in diesem Dokument aufgelisteten Regeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist.
Zur sicheren Durchführung der Veranstaltung hat der Veranstalter ein Hygienekonzept aufgestellt, welches auf einer vollständigen Impfung, Schnelltests sowie Mithilfe der Teilnehmer basiert. Im Folgenden sind alle Punkte aufgezählt, die für die Veranstaltung beachtet werden müssen.
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The Furry Connection e.V.